13.12.2013: Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern, Satzung und Beschlüsse der Organe zu befolgen sowie im Rahmen der Vereinstätigkeit die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Dies gilt auch für die Einhaltung des Kartellrechts, insbesondere durch das Unterlassen wettbewerbsbeschränkender Absprachen und das Unterlassen des unzulässigen Austauschs über wettbewerbsrelevante Informationen.
ELEKTROTECHNIKER- INNUNG " NIEDERLAUSITZ "
AUSBILDUNG, WEITERBILDUNG, QUALIFIKATION